Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucherinnen und Besucher,
diese Hausordnung soll dazu beitragen, ein respektvolles und angenehmes Miteinander zwischen allen Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Krankenhauses zu fördern und einen reibungslosen Ablauf im Klinikalltag zu gewährleisten.
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das St. Elisabethen Krankenhaus betreten oder sich auf dem Gelände.
Die Hausordnung regelt das respektvolle und störungsfreie Miteinander zwischen Patientinnen, Patienten, Besucherinnen, Besuchern und Mitarbeitenden.
Die Voraussetzungen für Ihre Aufnahme, die vertraglichen Regelungen sowie Informationen zu Pflege- und Nebenkosten sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) festgelegt. Diese Unterlagen liegen zur Einsicht in den jeweiligen Zentren für die stationäre Aufnahme aus.
Bitte bringen Sie nur Dinge des täglichen Bedarfs mit. Für Geldbeträge, Wertsachen und dergleichen haftet die Klinik nur dann, wenn diese bei der Kasse der Verwaltung in Verwahrung gegeben werden.
Die Nachtruhe beginnt um 20:30 Uhr, die Mittagsruhe dauert von 13:00 bis 15:00 Uhr. Bitte nehmen Sie während dieser Zeiten Rücksicht auf Mitpatientinnen und Mitpatienten.
Rauchen ist im gesamten Gebäude und auf dem Gelände verboten, mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen.
Der Konsum von Alkohol ist grundsätzlich nicht erlaubt und nur in Ausnahmefällen mit ärztlicher Genehmigung gestattet.
Der Konsum von Drogen ist untersagt.
Das Verlassen der Station sollte mit der zuständigen Pflegekraft abgestimmt und gegebenenfalls ärztlich genehmigt sein. Bitte melden Sie sich beim Verlassen und bei der Rückkehr auf Station.
Das Mitbringen eigener Rundfunk- oder Fernsehgeräte ist nicht gestattet.
Das Mitbringen von Tieren in die Klinik ist nicht gestattet.
Für den Verkehr auf dem Klinikgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Bitte parken Sie nur in den ausgewiesenen Bereichen. Falsch geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
Besuche sind täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Abweichungen sind nach Absprache mit der jeweiligen Station möglich.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener zu Besuch kommen. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Patientinnen und Patienten. Das Krankenbett sollte aus hygienischen Gründen nicht als Sitzgelegenheit benutzt werden. Der Vertrieb von Waren ist im Krankenhaus nicht erlaubt. Für Schäden, die Besuchern entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die Entlassung erfolgt in der Regel auf ärztliche Anweisung.
Eine vorzeitige Entlassung auf eigenen Wunsch ist möglich, erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung.
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder ungebührlichem Verhalten kann eine Entlassung auch aus disziplinarischen Gründen ausgesprochen werden.